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Waffenerwerb in der Schweiz

Was Sie für den Kauf benötigen

Der Erwerb von Waffen und Munition ist in der Schweiz klar geregelt. Hier finden Sie eine Übersicht der Erwerbsvoraussetzungen nach Waffengesetz – und wie der Ablauf bei uns im Shop funktioniert.

Kategorien

Die Erwerbsvoraussetzungen im Überblick

Bewilligungspflichtig

Waffenerwerbsschein (WES)

Für Pistolen, Revolver und die meisten halbautomatischen Waffen (Art. 8 WG). Den WES beantragen Sie beim Waffenbüro Ihres Wohnkantons; das Original reichen Sie beim Kauf bei uns ein.

WES-frei

Schriftlicher Vertrag

Jagd- und Sport-Repetiergewehre sowie ein- und mehrläufige Jagdgewehre (Art. 10 WG) erwerben Sie ohne WES: Es genügt ein schriftlicher Vertrag mit Kopie einer amtlichen Ausweisurkunde – wir bereiten alles für Sie vor.

Art. 5 WG

Ausnahmebewilligung

Verbotene Waffen und Gegenstände (Art. 5 WG) – z. B. bestimmte Halbautomaten mit Ladevorrichtungen hoher Kapazität, Schalldämpfer oder Laser-Zielgeräte – erfordern eine kantonale Ausnahmebewilligung (z. B. für Sportschützen oder Sammler).

Altersnachweis

Abgabe ab 18 Jahren

Airsoft- und Imitationswaffen sowie weitere Artikel geben wir ausschliesslich an volljährige Personen ab. Ein amtlicher Ausweis genügt.

Art. 15 WG

Munition

Für den Munitionserwerb gelten dieselben Voraussetzungen wie für die entsprechende Waffe (Art. 15 f. WG): amtlicher Ausweis plus – je nach Munitionsart – WES, Vertragsfähigkeit oder Bewilligungsnachweis.

Ablauf

So funktioniert der Kauf bei uns

Bestellen oder reservieren

Sie bestellen im Onlineshop oder reservieren im Ladengeschäft. Bei jedem Artikel ist die erforderliche Erwerbsvoraussetzung klar gekennzeichnet.

Dokumente einreichen

Sie laden die erforderlichen Dokumente direkt im Checkout hoch oder bringen sie ins Ladengeschäft mit – z. B. Waffenerwerbsschein, Ausweiskopie oder Ausnahmebewilligung.

Prüfung und Übergabe

Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig. Nach der Freigabe erfolgt die Übergabe im Geschäft oder der Versand – selbstverständlich rechtskonform und dokumentiert.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Waffengesetz (WG, SR 514.54), die Waffenverordnung sowie allfällige kantonale Bestimmungen – einzelne Kantone kennen zusätzliche Anforderungen. Verbindliche Auskünfte erteilt das Waffenbüro Ihres Wohnkantons; weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Polizei fedpol. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall helfen wir gerne weiter.

Unsicher, was Sie benötigen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihren Wunschartikel nötig sind.

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