Professionelle Waffenverwahrung
Sichere, rechtskonforme und lückenlos dokumentierte Verwahrung Ihrer Waffen – diskret, zuverlässig und auf klarer vertraglicher Grundlage. Als konzessionierter Schweizer Waffenhändler stehen wir Ihnen für kurzfristige Verwahrungen ebenso zur Verfügung wie für langfristige Lösungen in sensiblen Situationen.
Einlagerungstarife
oder CHF 80.00 / Jahr
- Pistolen und Revolver
- Gesamtlänge unter 50 cm
- Aufbewahrung in Gemeinschaftstresoren
oder CHF 200.00 / Jahr
- Gewehre
- Gesamtlänge ab 50 cm
- Aufbewahrung in Gemeinschaftstresoren
oder CHF 800.00 / Jahr
- Max. 7 Langwaffen und 5 Kurzwaffen
- Individuell für Sie eingerichteter Tresor
Wir übernehmen Verantwortung
Auf schriftlichen Auftrag können wir die Funktion als rechtlicher Besitzer im Sinne der waffenrechtlichen Bestimmungen übernehmen. Das entlastet Sie in Situationen, in denen eine eigene Besitzberechtigung vorübergehend oder dauerhaft nicht gegeben ist – und stellt sicher, dass die Waffen jederzeit rechtskonform verwahrt sind.
Behördlich angeordnete Verwahrungen
Etwa im Zusammenhang mit vorsorglichen Massnahmen oder behördlichen Auflagen.
Nachlass- und Erbschaftsfälle
Fachgerechte Verwahrung bis zur Klärung der erbrechtlichen Verhältnisse und zur Übertragung an berechtigte Personen.
Temporäre Verwahrung
Bei fehlender eigener Berechtigung – etwa während laufender Bewilligungsverfahren, längerer Landesabwesenheit oder veränderter persönlicher Verhältnisse.
Der Kunde bleibt zivilrechtlicher Eigentümer der Waffen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Eine Übertragung, Herausgabe oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich auf schriftliche Weisung des Eigentümers und stets unter Vorbehalt der gesetzlichen Voraussetzungen sowie der erforderlichen Bewilligungen.
Sauber geregelt
Die Annahme, Lagerung und Herausgabe von Waffen erfolgt ausschliesslich im Rahmen der jeweils anwendbaren bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften. Wir legen höchsten Wert auf eine saubere rechtliche Abwicklung jedes einzelnen Vorgangs.
- Vor jeder Herausgabe oder Übertragung: sorgfältige Prüfung der Identität sowie der erforderlichen Erwerbs- bzw. Besitzberechtigungen.
- Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen – insbesondere bei fehlender oder unklarer Rechtslage.
- Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die zuständigen Behörden bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Höchstmass an Sicherheit und Transparenz
Sicherheitsinfrastruktur
Geprüfte Sicherheitsbehältnisse gemäss den gesetzlichen Anforderungen, elektronische Überwachung rund um die Uhr, zertifizierte Alarmanlage mit permanenter Aufschaltung, automatisierte Alarmierung externer Interventionsstellen und der Polizei sowie Vernebelungstechnik im Ereignisfall.
Versicherung und Haftung
Die Verwahrung erfolgt im Rahmen unserer betrieblichen Versicherungsdeckung. Umfang, Haftungsgrenzen und Ausschlüsse werden vertraglich transparent geregelt; eine darüber hinausgehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Dokumentation und Kontrolle
Vollständige Erfassung aller eingelagerten Waffen, lückenlose Protokollierung sämtlicher Ein- und Auslagerungen, Identitätsprüfung bei jeder Handlung mit Waffenbezug und Aufbewahrung aller Unterlagen gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
Rechtliche Abwicklung
Sämtliche Vorgänge erfolgen unter Einhaltung der bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften. Besitzübertragungen werden dokumentiert und – sofern erforderlich – den zuständigen Behörden gemeldet.
Ihr nächster Schritt
Jede Verwahrungssituation ist individuell. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – wir prüfen Ihren Fall, klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und erarbeiten eine passende Lösung.