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Direkt aus der Schweiz - Kostenloser Versand ab CHF150.-

Professionelle Waffenverwahrung

Wir übernehmen die sichere, rechtskonforme und lückenlos dokumentierte Verwahrung Ihrer Waffen – diskret, zuverlässig und auf Basis klarer vertraglicher Grundlagen. Als in der Schweiz konzessionierter Waffenhändler stehen wir Ihnen für kurzfristige Verwahrungen ebenso zur Verfügung wie für langfristige Lösungen in sensiblen Situationen.

Unabhängig von den Einlagerungskosten der Waffen wird bei jeglicher Besitzübertragung eine Gebühr von CHF 30.00 .- pro Waffe berechnet (Behördliche Meldungen etc.).

Kurzwaffen

CHF 8,00  / Monat
CHF 80,00 / Jahr

Pistolen, Revolver, Gesamtlänge < 50 cm

Langwaffen

CHF 20,00/ Monat
CHF 200,00 / Jahr

Gewehre, Gesamtlänge ≥ 50 cm

Individueller Tresor

CHF 80,00 / Monat
CHF 800,00/ Jahr

max. 7 Langwaffen und 5 Kurzwaffen

Übernahme der rechtlichen Besitzerstellung

Auf schriftlichen Auftrag des Kunden können wir die Funktion als rechtlicher Besitzer im Sinne der waffenrechtlichen Bestimmungen übernehmen. Dies entlastet Sie in Situationen, in denen eine eigene Besitzberechtigung vorübergehend oder dauerhaft nicht gegeben ist, und stellt gleichzeitig sicher, dass die Waffen jederzeit rechtskonform verwahrt sind.

Typische Anwendungsfälle sind insbesondere:

  • Behördlich angeordnete Verwahrungen – etwa im Zusammenhang mit vorsorglichen Massnahmen oder behördlichen Auflagen.
  • Nachlass- und Erbschaftsfälle – zur fachgerechten Verwahrung bis zur Klärung der erbrechtlichen Verhältnisse und bis zur Übertragung an berechtigte Personen.
  • Temporäre Verwahrung bei fehlender eigener Berechtigung – beispielsweise während laufender Bewilligungsverfahren, bei längerer Landesabwesenheit oder bei veränderten persönlichen Verhältnissen.

Der Kunde bleibt dabei zivilrechtlicher Eigentümer der Waffen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Eine Übertragung, Herausgabe oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich auf schriftliche Weisung des Eigentümers und stets unter Vorbehalt der gesetzlichen Voraussetzungen sowie der erforderlichen Bewilligungen.

Rechtliche Grundlagen

Die Annahme, Lagerung und Herausgabe von Waffen erfolgt ausschliesslich im Rahmen der jeweils anwendbaren bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften. Wir legen höchsten Wert auf eine saubere rechtliche Abwicklung jedes einzelnen Vorgangs.

  • Vor jeder Herausgabe oder Übertragung erfolgt eine sorgfältige Prüfung der Identität sowie der erforderlichen Erwerbs- bzw. Besitzberechtigungen.
  • Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen – insbesondere bei fehlender oder unklarer Rechtslage.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die zuständigen Behörden bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Sicherheit und Abläufe

Unsere Infrastruktur und unsere internen Prozesse sind darauf ausgelegt, ein Höchstmass an Sicherheit, Transparenz und rechtlicher Korrektheit zu gewährleisten.

Sicherheitsinfrastruktur

  • Aufbewahrung in geprüften Sicherheitsbehältnissen, die den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen.
  • Elektronische Überwachung sämtlicher relevanter Räumlichkeiten rund um die Uhr.
  • Zertifizierte Alarmanlage mit permanenter Aufschaltung.
  • Automatisierte Alarmierung externer Interventionsstellen sowie der zuständigen Polizeibehörden.
  • Einsatz zusätzlicher Sicherungssysteme, einschliesslich Vernebelungstechnik im Ereignisfall.

Versicherung und Haftung

  • Die Verwahrung erfolgt im Rahmen unserer betrieblichen Versicherungsdeckung.
  • Umfang, Haftungsgrenzen sowie Ausschlüsse werden vertraglich transparent geregelt.
  • Eine darüber hinausgehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Dokumentation und Kontrolle

  • Vollständige und nachvollziehbare Erfassung aller eingelagerten Waffen.
  • Lückenlose Protokollierung sämtlicher Ein- und Auslagerungen.
  • Identitätsprüfung bei jeder Handlung mit Bezug zur Waffe.
  • Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

Rechtliche Abwicklung

  • Sämtliche Vorgänge erfolgen unter Einhaltung der bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften.
  • Besitzübertragungen und weitere relevante Vorgänge werden dokumentiert und – sofern erforderlich – den zuständigen Behörden gemeldet.
  • Die Einhaltung allfälliger zusätzlicher kantonaler Auflagen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Ihr nächster Schritt

Jede Verwahrungssituation ist individuell. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – wir prüfen Ihren Fall, klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und erarbeiten eine passende Lösung für Sie.